S Gesetz zur Modernisierung des...

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s Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag angenommen.

Danach wird zukünftig, d.h. mit Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-amerikanischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.

Achtung: Dies gilt erst mit Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024.

Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Beibehaltungsgenehmigung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Text und auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.

Wenn Sie sich als Deutscher in den USA einbürgern lassen möchten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren möchten, müssen Sie vorab eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und ausgehändigt bekommen.

(§§ 17 Nr. 2, 25 StAG).

Die Bearbeitungsdauer durch das BVA dauert derzeit ca. ein Jahr.

Kernpunkte der Antragsprüfung sind Art und Umfang der fortbestehenden Bindungen an Deutschland und der zu erwartenden Nachteile bei einem Verzicht auf die Einbürgerung in den USA.

Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, welches ein Merkblatt zum Verfahren herausgebracht hat.

Bitte senden Sie Ihren Antrag im Original mit allen relevanten Unterlagen nebst beglaubigter Kopie Ihres deutschen Reisepasses und Ihrer US-Greencard an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung in den USA, die diesen mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten wird. Welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe unseres Konsulatsfinders.

Weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie unter den weiteren Hinweisen.

Posted May 25 2024 at 2:38 PM

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